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   VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02   

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https://dejure.org/2007,35291
VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02 (https://dejure.org/2007,35291)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21.02.2007 - 6 K 1566/02 (https://dejure.org/2007,35291)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 6 K 1566/02 (https://dejure.org/2007,35291)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
    Im vermögensrechtlichen Rücknahmeverfahren beginnt diese Frist regelmäßig erst nach Abschluss eines gemäß § 32 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens (BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, zitiert nach juris).

    Das Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG bzw. in seiner spezialgesetzlichen Ausprägung nach § 32 VermG dient der Herstellung der Entscheidungsreife, gerade im Hinblick auf die in der Regel in der Sphäre des Anzuhörenden liegenden Umstände, die für die Ermessensbetätigung maßgeblich sind (vgl. die bereits zitierten Urteile des BVerwG vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - und vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, jeweils a.a.O.).

    Denn auch dann kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verwirkung in Betracht, wenn zusätzlich Umstände eintreten, aus denen der die Rechtswidrigkeit kennende Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen konnte, der Verwaltungsakt werde nicht zurückgenommen, obwohl die Behörde dessen Rücknehmbarkeit erkannt hat, der Begünstigte ferner darauf vertraut hat, dass die Rücknahmebefugnis nicht mehr ausgeübt werde und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, zitiert nach juris, dort Rn. 27 m. w. N.; Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, a.a.O.).

    Das gilt auch für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, dessen Ausdruck dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung überreichte wurde.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
    Für den Fristbeginn kommt es auf die positive Kenntnis der Behörde und damit des innerbehördlichen Amtswalters von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen - also auch der zweifelsfrei ermittelten Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts - an (BVerwG, Urteil des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
    Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
    Denn auch dann kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verwirkung in Betracht, wenn zusätzlich Umstände eintreten, aus denen der die Rechtswidrigkeit kennende Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen konnte, der Verwaltungsakt werde nicht zurückgenommen, obwohl die Behörde dessen Rücknehmbarkeit erkannt hat, der Begünstigte ferner darauf vertraut hat, dass die Rücknahmebefugnis nicht mehr ausgeübt werde und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, zitiert nach juris, dort Rn. 27 m. w. N.; Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 13.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 6 K 1566/02
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann sein Antrag vom 07. August 1990 nicht als Antrag zur Sicherung seiner zukünftigen Ansprüche aus dem Erbvertrag "im Namen und mit konkludenter Vertretungsmacht" von Frau Z. ausgelegt werden (vgl. zu den Anforderungen an eine Anmeldung im fremden Namen: BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 8 C 13.99, S. 9 f. EA).
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